Arbeitsrechtliche Grundlagen für Nebenjobs: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Grundlagen des Arbeitsrechts bei Nebenjobs
In Deutschland entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, neben ihrem Hauptberuf einer Nebentätigkeit nachzugehen. Ob aus finanziellen Gründen, zur beruflichen Weiterentwicklung oder für persönliche Interessen – Nebenjobs sind längst Alltag. Doch sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen vor rechtlichen Fragen. Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten? Was ist erlaubt und welche Pflichten sind zu beachten?
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für Nebenjobs und zeigt auf, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Definition: Was ist ein Nebenjob?
Ein Nebenjob ist eine berufliche Tätigkeit, die zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Diese Nebenbeschäftigung kann in Form eines Teilzeitjobs, eines Minijobs oder einer selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Wichtig ist, dass der Nebenjob nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitsverhältnis steht oder dieses in zeitlicher oder gesundheitlicher Hinsicht beeinträchtigt.
Typische Beispiele für Nebenjobs:
- 450-Euro-Job (Minijob)
- Freie Mitarbeit (z. B. als freiberuflicher Texter, Grafiker oder Übersetzer)
- Dozententätigkeiten an Volkshochschulen
- Arbeiten im Onlinehandel oder Social Media (z. B. eigene Produkte verkaufen oder als Influencer tätig sein)
Gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht bei Nebenbeschäftigungen
Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt Nebenjobs grundsätzlich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende rechtliche Aspekte sollten geprüft werden:
Erlaubnistatbestand: Muss der Arbeitgeber informiert werden?
In der Regel ist eine Mitteilungspflicht an den Hauptarbeitgeber erforderlich, insbesondere wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist. Der Arbeitgeber darf den Nebenjob jedoch nur dann untersagen, wenn berechtigte Interessen betroffen sind, etwa:
- die Gefahr von Konflikten mit dem Hauptjob (z. B. bei direkter Konkurrenz)
- eine Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit
- eine gesundheitliche Überbelastung des Arbeitnehmers
Arbeitszeitgesetz und Höchstarbeitszeiten
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist die Gesamtarbeitszeit zu summieren. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten muss eingehalten werden. Werden diese Vorschriften missachtet, drohen Sanktionen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Anmeldung und Sozialversicherungspflicht bei Nebenjobs
Ein wichtiger arbeitsrechtlicher Aspekt betrifft die Sozialversicherung und die steuerliche Behandlung des Nebenjobs. Die Regeln unterscheiden sich je nach Art der Nebentätigkeit.
Minijobs: Geringfügige Beschäftigung
Ein Minijob gilt als geringfügige Beschäftigung, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen unter 520 Euro (seit Oktober 2022) liegt. In diesem Fall:
- besteht keine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer
- trägt der Arbeitgeber eine Pauschale für Renten- und Krankenversicherung
- müssen Minijobs über die Minijob-Zentrale angemeldet werden
Midijobs: Der Übergangsbereich
Liegen die Einkünfte zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro, handelt es sich um einen sogenannten Midijob. Hier gelten angepasste Beitragssätze in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer werden schrittweise stärker belastet – bis die Regelbeiträge greifen.
Selbstständige Nebentätigkeit
Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist – etwa als Freelancer oder Kleinunternehmer – muss gegebenenfalls beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Außerdem kann die Pflicht zur Krankenversicherung eigenständig geregelt werden, oft über die gesetzliche Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung.
Steuerliche Aspekte von Nebenjobs
Auch steuerlich ist zwischen Minijob, Midijob und selbstständiger Tätigkeit zu unterscheiden.
- Minijobs sind pauschal versteuert (durch den Arbeitgeber), sodass keine Steuererklärung nötig ist.
- Midijobs unterliegen der Lohnsteuer – die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Steuerklasse.
- Selbstständige Nebentätigkeiten müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, inklusive aller Einnahmen und Betriebsausgaben.
Wenn mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausgeführt werden, kann es zu Nachforderungen durch das Finanzamt kommen. Eine gute Buchhaltung ist daher essenziell.
Vertragsklauseln und Wettbewerbsverbote
In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die bestimmte Nebenjobs einschränken oder an eine Zustimmungspflicht binden. Solche Vorgaben sind grundsätzlich zulässig – insbesondere wenn sie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen dienen. Besonders zu beachten sind:
- Wettbewerbsverbote: Arbeitnehmer dürfen nebenbei keine Tätigkeit aufnehmen, die mit dem Hauptarbeitgeber konkurriert.
- Verschwiegenheitspflichten: Betriebsinterne Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – auch nicht im Rahmen einer nebenberuflichen Beschäftigung.
- Vertrauensarbeitszeit: Auch wenn es keine feste Arbeitszeiterfassung gibt, darf der Nebenjob nicht zu Lasten der Leistung im Hauptjob gehen.
Urlaubszeiten und Nebenjobs
Arbeitnehmer dürfen während ihres Urlaubs einen Nebenjob ausüben – sofern sie sich dabei erholen. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 8 BUrlG) besagt, dass während des Erholungsurlaubs keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf, die dem Erholungszweck widerspricht. Wer körperlich anstrengenden Tätigkeiten im Urlaub nachgeht, kann gegen diese Vorschrift verstoßen.
Rechtliche Folgen bei Verstößen
Ein ungenehmigter oder nicht-kommunizierter Nebenjob kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Folgende Sanktionen sind möglich:
- Abmahnung
- Kündigung (bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß)
- Erstattungspflichten bei Sozialversicherungsbeiträgen
Für Arbeitgeber ist es ratsam, nebenvertragliche Tätigkeiten aktiv zu regeln, etwa mit Hilfe von Nebenbeschäftigungsrichtlinien oder durch vertragliche Zustimmungsvorbehalte.
Fazit: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten
Ein Nebenjob kann eine wertvolle Ergänzung zum Haupterwerb sein – sowohl finanziell als auch persönlich. Dennoch sollten Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit, Sozialversicherung und mögliche vertragliche Einschränkungen. Arbeitgeber wiederum sind gut beraten, >klare Regelungen< für Nebentätigkeiten aufzustellen, um Konflikte zu vermeiden.
Ein fundiertes Wissen über die arbeitsrechtlichen Grundlagen für Nebenjobs schützt beide Seiten und schafft die Basis für ein transparentes, rechtssicheres Arbeitsverhältnis. Wer zusätzlich auf eine saubere Kommunikation sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben achtet, kann das Potenzial eines Nebenjobs optimal ausschöpfen – ohne rechtliche Risiken einzugehen.